Dienstleistungen

Immobilienmakler

Wir bieten einen umfassenden Service in Bezug auf den Kauf und Verkauf von Immobilien. Als Verwalter vieler Eigentümergemeinschaften in Playa Blanca verfügen wir über eine detaillierte Kenntnis der verschiedenen Immobilien. Wir beraten Käufer und Verkäufer gleichermaßen während des gesamten Prozesses.  

Steuerberater (für Nichtresidenten)

Als Immobilienbesitzer hat man natürlich auch einige steuerliche Verpflichtungen. Der Begriff “Nichtresidenten” bezeichnet ausländische Immobilienbesitzer, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach wie vor in ihrem Heimatland haben, und grundlegende Steuern (wie z.B. die Einkommenssteuer) nicht in Spanien zahlen.

  • Jährliche Einkommenssteuer für Nichtresidenten. Diese Steuer ist einmal jährlich zu zahlen, immer bis zum 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Die Steuer wird entweder auf ein tatsächliches Einkommen aus Langzeitvermietungen erhoben, oder auf den vermeintlichen Vorteil, den der Eigentümer durch die Eigennutzung der Immobilie gehabt hat. Nach dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie zahlen Sie die Steuer proportional für den Teil des Jahres, während dem Sie als Eigentümer eingetragen waren.
  • Einkommenssteuer für touristische Vermietungen. Diese andere Variante wird einmal pro Quartal, in den ersten beiden Wochen der Monate April, Juli, Oktober und Januar, entrichtet. Unter Umständen müssen einmal im Jahr zusätzliche Steuerberichte eingereicht werden. Auf den Kanarischen Inseln kann außerdem die regionale Mehrwertsteuer IGIC zur Anwendung kommen. Wir reichen auch Ihre IGIC-Registrierung oder das “Formular 400” ein, das bei der Beantragung einer Touristenmietlizenz in jedem Fall erforderlich ist.
  • Erbschaft, Schenkungen und Testamente. Wenn Sie eine Erbschaft abwickeln müssen oder Ihr Eigentum teilweise oder vollständig an die nächste Generation verschenken wollen, benötigen Sie gute Kenntnisse der spanischen Bürokratie und des Steuersystems. Wir beraten unsere Kunden, bieten detaillierte Erklärungen und erarbeiten mit Ihren einen individuellen Plan auf Grundlage Ihrer persönlichen Wünsche und Ansprüche. Der Service umfasst die vollständige Vertretung, begleitete Notarbesuche, Übersetzungen, Einreichung und Zahlung der Steuern und die Registrierung des Eigentümerwechsels.

Auch mit dem Verkauf einer Immobilie gehen für Käufer und Verkäufer diverse steuerlichen Verpflichtungen einher:

  • Kapitalertragssteuer. Der Kapitalgewinn ist die Differenz zwischen dem Brutto-Anschaffungswert und dem Netto-Verkaufserlös. Der Steuersatz beträgt allgemein 24%, wobei jedoch Bürger der EU, Island und Norwegen einen ermäßigten Satz von 19% zahlen. Wenn der Verkäufer ein in Spanien nicht ansässiger Steuerpflichtiger ist, ist der Käufer verpflichtet, 3% des Verkaufspreises einzubehalten und den Betrag als Abschlagszahlung einer möglichen Kapitalertragssteuer an die Steuerbehörde zu zahlen. Der Betrag wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Unterzeichnung der Kaufurkunde mittels eines Formulars 211 gezahlt. Danach muss der Verkäufer seinerseits innerhalb einer Frist von 3 Monaten ein Formular 210 für die Kapitalertragssteuer einreichen. Wenn es keinen oder nur einen geringen Kapitalgewinn gibt, wird der Steuerrückbehalt von 3 % (nach der Genehmigung des Formulars 210 durch die Steuerbehörde) ganz oder teilweise erstattet. Andernfalls ist der offene Restbetrag nachzuzahlen.
  • Die Grunderwerbssteuer beträgt 6,5 % des Verkaufspreises und mit dem Formular 600 erklärt. Die Steuer muss vom Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufkunde bezahlt werden.
  • Die Wertzuwachssteuer (plusvalía) richtet sich nach der Anzahl der Jahre, in denen sich die Immobilie im Besitz des Verkäufers befand. Sie basiert auf dem Katasterwert (valor catastral) der Immobilie und wird vom Verkäufer gezahlt.

Verwaltung von Eigentümergemeinschaften

Im Wesentlichen umfasst unsere Verwaltungsarbeit für Eigentümergemeinschaften die folgenden Aufgaben:

  • Die Buchhaltung zu führen, Zahlungen im Namen der Eigentümergemeinschaft zu leisten und die Gemeinschaftsbeiträge von den Eigentümern einzuziehen.
  • Vorbereitung von vierteljährlichen Finanzberichten für den Vorstandsvorsitzenden der Gemeinschaft.
  • Vorbereitung aller Unterlagen für die Jahreshauptversammlung: Vorladung, Jahresabschlussbericht, Jahresbudget, Kostenvoranschläge für Projekte, Übersetzung von Dokumenten, Teilnahme und Beteiligung an der Hauptversammlung und die Verteilung des Protokolls der Versammlung.
  • Funktion als Kontaktperson für Eigentümer, Lieferanten und andere Personen, die mit der Gemeinschaft in Verbindung stehen.
  • Jede sonstige Aufgabe im Zusammenhang mit der alltäglichen Verwaltung der Gemeinde.

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